Am 7. Mai 2021 hat das IASB ein Amendment zu IAS 12 „Deferred Tax related to Assets and Liabilities arising from a Single Transaction“ mit Ergänzungen zu IAS 12 veröffentlicht. Die Anpassungen beinhalten die Einfügung einer Ausnahmeregelung mit eng begrenztem Anwendungsbereich im Zusammenhang mit den Ansatzkriterien latenter Steuern. In Bezug auf die bisherigen Ansatzrestriktionen bzw. -verbote des IAS 12 war an das IASB bzw. IFRS IC die Frage hinsichtlich des Anwendungsbereichs dieser Regelungen herangetragen worden. Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob einerseits Leasingverhältnisse und andererseits Entsorgungs- bzw. Wiederherstellungsverpflichtungen von der Ansatzrestriktion in IAS 12.15 erfasst werden. Der Übergang von IAS 17 auf IFRS 16 hatte zur Folge, dass Bilanzierende tendenziell mehr Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen ansetzen müssen als nach der Vorgängerregelung. In der Konsequenz steigt damit auch die Bedeutung der an das Board herangetragenen Fragestellung zu IAS 12, sodass sich das Board für die nun veröffentlichte Ergänzung des IAS 12 entschieden hat.

