//umstritten. Nach den Regelungen des IAS 36 sind Länderrisiken bei der Ermittlung des Kapitalisierungszinses im Rahmen von Impairment-Tests bei im Ausland befindlichen Vermögenswerten zu berücksichtigen. In der Praxis wird dies regelmäßig mittels Länderrisikoprämie umgesetzt, die in einen auf Basis eines CAPM bestimmten Kapitalisierungszins integriert wird.

