Die Diskussion um die Bilanzierung des Goodwill ist – bedauerlicherweise gerade in Zeiten der Corona-Pandemie – aktueller denn je, insbesondere im Hinblick auf seine Werthaltigkeit. Mit dem IASB-Diskussionspapier „Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment“ hat die Kontroverse um die Goodwillbilanzierung erneut Fahrt aufgenommen. Auch wenn der IASB die Wiedereinführung der planmäßigen Goodwill-Abschreibung offen zur Diskussion stellt, ist ein wirklicher einheitlicher Wille zur Abkehr vom Impairment Only Approach derzeit nicht zu erkennen. In einer sorgfältigen Analyse setzt sich der zweiteilige Beitrag kritisch mit den Inhalten des Discussion Paper auseinander.

