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Zur Einbeziehung der relativen CO2-Leistung in die Vorstandsvergütung nach dem ARUG II

Blickpunkt: VorstandsvergütungSteuerrechtPatrick Velte, Hermann J. SternIRZ 2020, 389 - 396 Heft 9 v. 1.9.2020

Nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) ist die Vergütungsstruktur des Vorstands in börsennotierten Aktiengesellschaften auf einer nachhaltigen und langfristigen Unternehmensentwicklung auszurichten. Insofern hat der deutsche Gesetzgeber klargestellt, dass die variablen Bezüge von Vorständen auch nach Sozial- und Umweltaspekten zu bemessen sind. Vor dem Hintergrund der derzeit diskutierten Ausweitung der nichtfinanziellen Berichterstattung aus internationaler und deutscher Sicht kommt der Integration von Klimaaspekten in die Vergütungssysteme eine zentrale Bedeutung zu. Der vorliegende Beitrag spricht sich für eine Einbeziehung der relativen CO2-Leistung des Unternehmens als einen zentralen Leistungsindikator für die nachhaltige Vorstandsvergütung nach dem ARUG II aus.

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