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ARUG II: Neuerungen für börsennotierte Aktiengesellschaften

Auf den .Punkt gebracht!SteuerrechtChristian Zwirner, Michael VodermeierIRZ 2020, 53 - 56 Heft 2 v. 1.2.2020

Mit einigen Monaten Verzögerung hat das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) am 29.11.2019 den Bundesrat passiert und ist nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 19.12.2019 (BGBl Teil I, S. 2637 ff.) zum 1.1.2020 in Kraft getreten. Das ARUG II beinhaltet umfangreiche Neuerungen hinsichtlich der Aktionärsrechte bei börsennotierten Aktiengesellschaften in Deutschland und ist somit für die überwiegende Mehrheit der kapitalmarktorientierten IFRS-Bilanzierer zu beachten. Der Schwerpunkt der Neuregelungen liegt v.a. auf einer Reihe von Vorschriften zur besseren Identifikation und Information von Aktionären („know-your-shareholder“) sowie zur Verbesserung der Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern. Darüber hinaus regelt das ARUG II Mitspracherechte der Aktionäre bei der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand („say-on-pay“) und bei Geschäften mit der Gesellschaft nahestehenden Unternehmen und Personen („related-party-transactions“).

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