erwartungsgemäß ist das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten und bringt für die überwiegende Mehrheit der IFRS-Bilanzierer umfangreiche Neuerungen mit sich. Die Schwerpunkte liegen in einer besseren Identifikation und Information von Aktionären („.

