Die Emittenten-Regulierung (Enforcement) im Bereich Rechnungslegung unterscheidet sich in der Schweiz aufgrund der Selbstregulierung von der Aufsichtsstruktur, die man in Deutschland und Österreich kennt. Trotz dieser rechtlichen und organisatorischen Besonderheiten unterscheidet sich die inhaltliche Enforcement-Tätigkeit nicht grundlegend. So überrascht es nicht, dass Fehlerfeststellungen in der Schweiz oftmals ähnliche Themenbereiche betreffen wie in den Nachbarländern.

