Seit dem 1.1.2020 hat die Erstellung von Jahresfinanzberichten in der Europäischen Union (EU) einheitlich im Extensible Hypertext Markup Language-Format (XHTML) zu erfolgen. Konzerne, die in der EU als Wertpapieremittenten auftreten, haben ihre Abschlüsse darüber hinaus mit iXBRL-Tags zu kennzeichnen. Am 20.9.2019 ist ein Referentenentwurf zur konkreten Umsetzung der elektronischen Finanzberichterstattung an die beteiligten Verbände und Fachkreise zur Konsultation ergangen; am 23.9.2019 erfolgte dessen Veröffentlichung auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Im folgenden Beitrag werden die im Referentenentwurf vorgeschlagenen wesentlichen Anpassungen insbesondere des Handelsgesetzbuches (HGB), aber auch des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und des Aktiengesetzes (AktG) vorgestellt und diskutiert. Dabei wird auch Bezug auf Stellungnahmen zum Referentenentwurf von Fachverbänden genommen.

