Der von der Europäischen Kommission am 20.6.2019 veröffentlichte unverbindliche Nachtrag zur klimabezogenen Berichterstattung liefert Empfehlungen für klimaspezifische Angaben betreffend der fünf Einzelangaben der nichtfinanziellen Erklärung, die sich an den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) orientieren. Der vorliegende Beitrag untersucht, inwieweit die Berichtspraxis kapitalmarktorientierter Energieversorger die Vorgaben des Nachtrags zu den klimarelevanten Berichtsempfehlungen erfüllt und ob im Falle einer TCFD-Anwendung ein höherer Erfüllungsgrad erreicht werden kann.

