Während mittlerweile die Bilanzierung von „typischen“ Sachverhalten rund um die Blockchain und um Kryptowährungen vom Standardsetzer und der Literatur zumindest regelungssystematisch in den Normenkontext der IFRS weitestgehend eingeordnet wurden, bestehen noch unterschiedlichste bilanzielle Fragestellungen bei „exotischeren“ Sachverhalten, die indes keineswegs weniger praxisrelevant sein müssen. Dies betrifft u.a. Kryptowährungen und andere blockchainbasierte Werteinheiten (sog. Krypto-Token), die mittels eines Hard Fork oder mittels eines Airdrop zugegangen sind. Im vorliegenden Beitrag werden zum einen diese beiden Zugangsarten für bilanzielle Zwecke charakterisiert. Zum anderen soll ein mit Blick auf die Zielsetzung der IFRS sachgerechter erstmaliger Ansatzzeitpunkt hergeleitet werden, wodurch im Ergebnis die bisherigen Diskussionen rund um die Bilanzierung von Krypto-Token im Normengefüge der IFRS komplementiert werden.

