In der gegenwärtigen Wirtschaftslage reagieren Kreditgeber immer häufiger auf ausfallgefährdete Kredite mit mehr oder weniger umfangreichen Restrukturierungsbemühungen. Was zunächst als eine verständliche Reaktion zur eigenen Vermögenssicherung daherkommt, kann bei näherer Betrachtung allerdings dazu führen, dass sich die Beziehung zwischen Bank und Kreditnehmer aus der Kapitalüberlassung wesentlich verändert hat, so dass sich nicht selten die Frage der Konsolidierung des Kreditnehmers beim Kreditgeber stellt. Aber werden diese materiellen Änderungen des Kreditverhältnisses immer als solche erkannt? Nicht immer tritt ein Beherrschungsverhältnis offen zu Tage, sondern lässt sich vielmehr unterschwellig aus einer Vielzahl von Indikatoren ableiten.

