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Kommunikation mit dem Prüfer erhöht die Qualität des Jahresabschlusses

BlickpunktSteuerrechtUrs HoneggerIRZ 2012, 263 - 265 Heft 7 v. 1.7.2012

Bei außergewöhnlichen Geschäftsereignissen suchen die Unternehmen regelmäßig einen Austausch mit ihrer externen Revisionsstelle. Doch auch für den „ganz normalen" Abschlussprozess ist eine offene Kommunikation eine entscheidende Voraussetzung für Qualität, Effizienz und Kundenzufriedenheit. Fragen der Rechnungslegung, v.a. der Bewertung, sind heute derart komplex, dass das Urteil eines unabhängigen Experten Sicherheit vermitteln kann. Um eine hohe Prüfungsqualität zu erreichen, sollte der Abschlussprüfer während des gesamten Geschäftsjahres im Dialog mit dem zu prüfenden Unternehmen stehen.

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