Nach dem massiven Vertrauensverlust aufseiten des Kapitalmarkts in die Qualität der Unternehmensleitung und -überwachung (Corporate Governance) durch die Finanzkrise wurden in den vergangenen Jahren vielfältige Reforminitiativen auf nationaler und europäischer Ebene ins Leben gerufen. Eine bemerkenswerte Reformdichte betrifft dabei die Unabhängigkeit im Aufsichtsrat, auch für das dualistische System der Unternehmensverwaltung. Hierbei schien durch die Betonung des Trennungsprinzips im Gegensatz zum US-amerikanischen Boardsystem die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats vom Vorstand systemimmanent im Allgemeinen sichergestellt – eine äußerst kurzsichtige bzw. fehlerhafte Annahme, wie die folgenden Ausführungen zeigen.

