Anspruch auf Pflegegeld ohne Grundleistung gemäß § 3a BPGG besteht auch in Fällen, in denen nach der VO (EG) 883/2004 Österreich nicht leistungszuständig ist.
Anspruch auf Pflegegeld ohne Grundleistung gemäß § 3a BPGG besteht auch in Fällen, in denen nach der VO (EG) 883/2004 Österreich nicht leistungszuständig ist.