Die Verweisung einer Sozialversicherungsangestellten auf die Tätigkeit einer Informationsangestellten im Handel ist zumutbar.
Verfahrensgegenstand war die Frage der Verweisbarkeit einer Sozialversicherungsangestellten in einem Verfahren wegen Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension. Dazu der OGH: