Als Berufsjahre für die Einstufung in die Gehaltstafel des Kollektivvertrags (KV) für kaufmännische Angestellte bei Zeitschriftenverlagen sind als "Jahre der praktischen Angestelltentätigkeit" alle Jahre einer praktischen Angestelltentätigkeit, unabhängig von der konkreten Branche, in der die Angestelltentätigkeit ausgeübt wurde, heranzuziehen.