Auch im Fall des nur phasenweisen Überschreitens des durchschnittlichen Zeitdrucks ist das Tatbestandsmerkmal des durchschnittlichen Zeitdrucks nicht mehr erfüllt.
Auch im Fall des nur phasenweisen Überschreitens des durchschnittlichen Zeitdrucks ist das Tatbestandsmerkmal des durchschnittlichen Zeitdrucks nicht mehr erfüllt.