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KV Privatkrankenanstalten Österreichs – Sonderzahlungen bei Entlassung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2014, 43infas 2014, 115 Heft 3 v. 1.5.2014

§ 16 AngG steht dem nachträglichen Wegfall eines bereits aliquot erworbenen Sonderzahlungsanspruchs entgegen. Der Kollektivvertrag (KV) für Dienstnehmer der Privatkrankenanstalten Österreichs gewährt grundsätzlich – zunächst ohne Einschränkung und ohne Bedingung – allen Dienstnehmern jährlich ein Urlaubsgeld und eine Weihnachtsremuneration (§ 15 Z 1 erster Satz KV). Da § 16 AngG darauf abzielt, die Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung (Arbeitsleistung und Entgelt) zu wahren, zumal der Angestellte die Ansprüche auf Sonderzahlung bereits (anteilig) "verdient" hat, verstößt die weitere KV-Bestimmung, wonach dieser Sonderzahlungsanspruch im Falle einer schuldhaften Entlassung, eines unberechtigten Austritts des Dienstnehmers oder einer Nichteinhaltung der Kündigungsfrist durch den Dienstnehmer als gar nicht erworben gilt (§ 15 Z 1 zweiter Satz KV), gegen die nach § 40 AngG zwingende Bestimmung des § 16 AngG. Diese Regelung ist daher für die dem KV für Dienstnehmer der Privatkrankenanstalten Österreichs unterliegenden Angestellten unwirksam, weil (teil-)nichtig.

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