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Mischbetrieb – gesatzter KV

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2014, 27infas 2014, 84 Heft 3 v. 1.5.2014

Liegt ein Mischbetrieb iSd § 9 Abs 3 ArbVG vor, dann verdrängt ein für die Arbeitnehmer des wirtschaftlich maßgeblichen Betriebsbereichs anzuwendender gesatzter Kollektivvertrag (KV) in analoger Anwendung des § 9 Abs 3 ArbVG einen für die Arbeitnehmer des wirtschaftlich untergeordneten Bereichs geltenden KV.

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