Die Beitragsmonate, die durch eine Lehrzeit mit Bezug von Übergangsgeld und anschließender Lehrabschlussprüfung als von der PVA gewährte Rehabilitationsmaßnahme erworben wurden, sind bei Prüfung der überwiegenden Ausübung zu neutralisieren.
Die Beitragsmonate, die durch eine Lehrzeit mit Bezug von Übergangsgeld und anschließender Lehrabschlussprüfung als von der PVA gewährte Rehabilitationsmaßnahme erworben wurden, sind bei Prüfung der überwiegenden Ausübung zu neutralisieren.