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Verweisung auf Teilzeittätigkeiten

SozialrechtEntscheidungeninfas 2014, 9infas 2014, 34 Heft 1 v. 1.1.2014

Es ist § 133 Abs 1 GSVG nicht zu entnehmen, dass eine Verweisung auf eine unselbstständige Teilzeittätigkeit nur in Betracht komme, soweit daraus ein existenzsicherndes Einkommen in Höhe des AZ-Richtsatzes erzielt werden könne.

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