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Mittelbare Diskriminierung

EuroparechtEntscheidungeninfas 2014, 1infas 2014, 3 Heft 1 v. 1.1.2014

Arbeitnehmer verrichten gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn sie unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren, wie Art der Arbeit, Ausbildungsanforderungen und Arbeitsbedingungen, als in einer vergleichbaren Situation befindlich angesehen werden können, was vom nationalen Gericht zu beurteilen ist.

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