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Kein Kostenersatz für "Zentrum für Sporttherapie"

SozialrechtEntscheidungeninfas 2013, 53infas 2013, 241 Heft 6 v. 1.11.2013

Die Liste der der ärztlichen Hilfe gleichgestellten medizinischen Dienste in § 135 Abs 1 Satz 2 ASVG ist eine abschließende Regelung.

Der Kläger leidet an Multipler Sklerose und erhielt von der Gebietskrankenkasse die Bewilligung für physikalische Behandlungen. Er nahm Leistungen eines Zentrums für Sporttherapie in Anspruch und beantragte Kostenerstattung, die abgelehnt wurde. Das Verfahren war in allen Instanzen negativ für den Kläger.

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