Wer eine unterdurchschnittlich qualifizierte Tätigkeit ausübt, die insgesamt keine außergewöhnlichen (unternehmerischen) Dispositionsmöglichkeiten erkennen lässt, ist kein freier Dienstnehmer iSd § 4 Abs 4 ASVG.
Wer eine unterdurchschnittlich qualifizierte Tätigkeit ausübt, die insgesamt keine außergewöhnlichen (unternehmerischen) Dispositionsmöglichkeiten erkennen lässt, ist kein freier Dienstnehmer iSd § 4 Abs 4 ASVG.