Die spezifische, auf gesundheitliche Rettungsmaßnahmen abgestellte Ausrichtung gibt der erbrachten Leistung die wesentliche Prägung. Dies spricht aber dafür, dass Rettungs- und Krankentransporte nicht im Begriff des Mietwagengewerbes iSd Kollektivvertrags (KV) für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW (Taxi) erfasst sind, sondern dem gesatzten KV des Österreichischen Roten Kreuzes 2010 unterliegen.