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Zugehörigkeit zum gesatzten KV - Rotes Kreuz

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2013, 52infas 2013, 160 Heft 5 v. 1.9.2013

Die spezifische, auf gesundheitliche Rettungsmaßnahmen abgestellte Ausrichtung gibt der erbrachten Leistung die wesentliche Prägung. Dies spricht aber dafür, dass Rettungs- und Krankentransporte nicht im Begriff des Mietwagengewerbes iSd Kollektivvertrags (KV) für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW (Taxi) erfasst sind, sondern dem gesatzten KV des Österreichischen Roten Kreuzes 2010 unterliegen.

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