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Angemessene Frist zur Rechtsmittelerhebung - Umstände des Einzelfalls

EuroparechtEntscheidungeninfas 2013, 10infas 2013, 155 Heft 5 v. 1.9.2013

Das vorliegende Verfahren betrifft die Überprüfung des Urteils des Gerichts der EU (Rechtsmittelkammer) vom 19. 6. 2012, Arango Jaramillo ua/EIB (T-234/11 P , noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, im Folgenden: Urteil vom 19. 6. 2012), mit dem das Gericht das Rechtsmittel von Herrn Arango Jaramillo und 34 weiteren Bediensteten der Europäischen Investitionsbank (EIB) (im Folgenden zusammen: betroffene Bedienstete) zurückgewiesen hat, das sich gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der EU vom 4. 2. 2011, Arango Jaramillo ua/EIB (F-34/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, im Folgenden: Beschluss vom 4. 2. 2011), richtete, ihre Klage auf Aufhebung ihrer Gehaltsabrechnungen vom Februar 2010, soweit sie die Entscheidungen der EIB, ihre Versorgungsbeiträge zu erhöhen, umsetzen, und auf Verurteilung der EIB zur Zahlung von Schadensersatz wegen Verspätung als unzulässig abzuweisen.

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