Änderung der Rechtsprechung zum Anwendungsbereich Härtefallregelung (vgl infas 2012 S 3)!
Im vorliegenden Fall - einem Weitergewährungsverfahren einer vom 1. 7. 2009 bis 30. 6. 2011 befristeten Invaliditätspension - war strittig, ob die Härtefallregelung des § 255 Abs 3a und 3b ASVG anwendbar ist.