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Keine Beitragszeiten während Massnahmenvollzug

SozialrechtEntscheidungeninfas 2013, 30infas 2013, 150 Heft 4 v. 1.7.2013

Durch Arbeitsleistungen während eines Maßnahmenvollzugs gemäß § 21 Abs 2 StGB werden keine Pensionsversicherungszeiten erworben.

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