Die Beurteilung des Rückforderungsanspruchs einer zu viel ausbezahlten Abfertigung durch die Betriebliche Vorsorgekasse ist nach arbeitsrechtlichen Kriterien vorzunehmen.
Die Klägerin beendete mit 6. 7. 2007 ihr Dienstverhältnis. Die beklagte Vorsorgekasse verständigte darauf die Klägerin, dass sie mit November 2007