Eine für den Arbeitnehmer völlig wertlose, weil nicht verständliche Ausbildung kann nicht als "erfolgreich" absolvierte Ausbildung iSd § 2d AVRAG qualifiziert werden.
Eine für den Arbeitnehmer völlig wertlose, weil nicht verständliche Ausbildung kann nicht als "erfolgreich" absolvierte Ausbildung iSd § 2d AVRAG qualifiziert werden.