Wird auf einem Betriebsweg aus rein privaten Gründen die Rückreise zeitlich erheblich verschoben, ist der Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit gelöst.
Wird auf einem Betriebsweg aus rein privaten Gründen die Rückreise zeitlich erheblich verschoben, ist der Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit gelöst.