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Aufrechnung von Vorschüssen

SozialrechtEntscheidungeninfas 2013, S 8infas 2013, 78 Heft 2 v. 1.2.2013

Während eine Aufrechnung nach § 103 Abs 1 Z 2 ASVG das Vorliegen eines Rückforderungstatbestands nach § 107 Abs 1 ASVG voraussetzt, ist die Möglichkeit der Aufrechnung von gewährten Vorschüssen iSd § 103 Abs 1 Z 3 ASVG nicht an das Vorliegen weiterer Voraussetzungen geknüpft.

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