Das Sozialversicherungsänderungsgesetz 2012 - SVÄG 2012 wurde am 28. 12. 2012 kundgemacht (BGBl I 2012/123). Es enthält vor allem Verbesserungen für Kleinunternehmer ("Krankengeld für Selbständige") und Erweiterungen des Unfallversicherungsschutzes. Die wesentlichen Änderungen werden im Folgenden kurz dargestellt.
Das jährliche Service-Entgelt für die e-card entfällt für alle mitversicherten Angehörigen, wird aber ab 2013 jährlich valorisiert (§ 31c ASVG).