Das Unionsrecht steht dem nicht entgegen, dass ein Unternehmen und sein Betriebsrat (BR) einen Sozialplan vereinbaren, wonach der Anspruch eines Kurzarbeiters auf bezahlten Jahresurlaub im Verhältnis zur Arbeitszeitverkürzung gekürzt wird.
Das Unionsrecht steht dem nicht entgegen, dass ein Unternehmen und sein Betriebsrat (BR) einen Sozialplan vereinbaren, wonach der Anspruch eines Kurzarbeiters auf bezahlten Jahresurlaub im Verhältnis zur Arbeitszeitverkürzung gekürzt wird.