Das für Teilzeitbeschäftigte (bei denen es sich großenteils um Frauen handelt) geltende Erfordernis, proportional längere Beitragszeiten zurücklegen zu müssen, schafft eine Ungleichbehandlung.
Das für Teilzeitbeschäftigte (bei denen es sich großenteils um Frauen handelt) geltende Erfordernis, proportional längere Beitragszeiten zurücklegen zu müssen, schafft eine Ungleichbehandlung.