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Diskriminierung - Altersrente von Teilzeitbeschäftigten

EuroparechtEntscheidungeninfas 2013, E 1infas 2013, 3 Heft 1 v. 1.1.2013

Das für Teilzeitbeschäftigte (bei denen es sich großenteils um Frauen handelt) geltende Erfordernis, proportional längere Beitragszeiten zurücklegen zu müssen, schafft eine Ungleichbehandlung.

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