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Beitragsrechtliche Behandlung eines gültigen Vergleichs

SozialrechtEntscheidungeninfas 2012, S 46infas 2012, 230 Heft 6 v. 1.11.2012

Versicherungsträger und Verwaltungsbehörden sind an rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte, in denen Entgeltansprüche festgestellt wurden, gebunden.

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