Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, bei der Entlohnung seiner Arbeitnehmer die Berufserfahrung zu berücksichtigen, die diese bei einem solchen Unternehmen erworben haben.
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, bei der Entlohnung seiner Arbeitnehmer die Berufserfahrung zu berücksichtigen, die diese bei einem solchen Unternehmen erworben haben.