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Bemessungsgrundlage bei Versehrtenrente wegen Berufskrankheit nach Blutplasmaspende

SozialrechtEntscheidungeninfas 2012, S 21infas 2012, 127 Heft 3 v. 1.5.2012

Auch wenn sich ein Beamter die Erkrankung außerhalb der beruflichen Tätigkeit zugezogen hat, ist die Bildung der Bemessungsgrundlage gemäß § 93 B-KUVG vorzunehmen.

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