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Keine Zulässigkeit des Rechtswegs im innerkirchlichen Bereich

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 36infas 2012, 95 Heft 3 v. 1.5.2012

Die Zulässigkeit des Rechtswegs für das Feststellungsbegehren, dass die Disziplinarordnung der Evangelischen Kirche A. und H.B. in Österreich (DO) rechtsunwirksam ist, wurde in keinesfalls unvertretbarer Weise verneint; Maßnahmen der Disziplinargewalt sind dem innerkirchlichen Bereich zuzurechnen. Das Erfordernis eines konfessionellen Verteidigers vor einem konfessionellen Gericht bildet keinen Verstoß gegen Grundprinzipien der Rechtsordnung.

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