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Kündigungsanfechtung - Aktivlegitimation des Betriebsrates

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 2infas 2012, 11 Heft 1 v. 1.1.2012

Bei einer Klage, die sich gegen die Kündigung eines einzelnen Arbeitnehmers wendet, handelt es sich um keine Feststellungsklage iSd § 54 Abs 1 ASGG. Damit ist der klagende Betriebsrat (BR) zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Kündigung des gekündigten Arbeitnehmers nicht legitimiert.

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