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Teilzeitvereinbarung und Elternteilzeit nach MSchG

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2011, A 77infas 2011, 235 Heft 6 v. 1.12.2011

Waren die Voraussetzungen für Elternteilzeit nach dem MSchG gegeben und diese Umstände dem Arbeitgeber auch bekannt, so ist bei der gebotenen objektiven Betrachtung der Schluss zu ziehen, dass eine Vereinbarung über Elternteilzeit nach dem MSchG zustande gekommen ist.

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