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Nagelbehandlung Während Krankenstand - Entlassung, Einstufung im Kv Gewerbe

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2011, A 44infas 2011, 144 Heft 4 v. 1.7.2011

Es kann in Zweifel gezogen werden, ob sich aus der allgemeinen Lebenserfahrung auch ein Gebot ableiten lässt, während eines Krankenstandes aufgrund psychischer Überlastung einmalige, hier doch ziemlich überschaubare und nach dem ersten Eindruck nicht besonders belastende Tätigkeiten (Anm: Nagelbehandlung) ebenfalls zu unterlassen. Selbst wenn man dies bejaht, ist zu prüfen, ob es sich um einen betonten und offenkundigen Verstoß gegen aus der allgemeinen Lebenserfahrung ersichtliche Gebote für das Verhalten während dieser Art der Krankheit handelt.

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