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Nochmalige Probezeitvereinbarung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2011, A 42infas 2011, 142 Heft 4 v. 1.7.2011

Bestand zwischen den Streitteilen vor Abschluss des Arbeitsverhältnisses ein freies Dienstverhältnis, das die freie Dienstnehmerin selbst auflöste und lag zwischen den beiden Vertragsverhältnissen etwa ein halbes Jahr, gibt es gegen die Zulässigkeit der Vereinbarung eines Probemonats keine Bedenken.

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