Altersbedingte besondere Anpassungs- und Gewöhnungsschwierigkeiten an eine eingetretene Behinderung könnten zur Beurteilung als Härtefall führen.
Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Auswirkungen einer Unfallverletzung auf die Einsatzmöglichkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt zu prüfen und der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit unabhängig vom tatsächlich ausgeübten Beruf abstrakt zu beurteilen.