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Kündigung nach BEinstG - VwGH-Beschwerde, Aufschiebende Wirkung, Prüfung der Kündigungsgründe

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2011, A 35infas 2011, 113 Heft 3 v. 1.5.2011

Der VfGH hat unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Judikatur des VwGH zu § 30 Abs 2 VwGG ausgesprochen, dass mit Hilfe der aufschiebenden Wirkung

Seite 113


iS dieser Bestimmung bereits gesetzte Vollzugshandlungen nicht rückgängig gemacht werden können. Diese Erwägungen müssen auch im vorliegenden Fall gelten. Im Zeitpunkt des Ausspruchs der aufschiebenden Wirkung durch den VwGH war die Kündigung bereits zugegangen und daher wirksam geworden.

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