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Konkurrenzklausel - Vorzeitiger Austritt aus gesundheitlichen Gründen

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2011, A 33infas 2011, 111 Heft 3 v. 1.5.2011

Der Arbeitgeber kann seine Rechte aus einer vereinbarten Konkurrenzklausel beim vorzeitigen Austritt einer Angestellten geltend machen, wenn für ihn ein eigenes Verschulden an der Auflösung durch die Arbeitnehmerin nicht ohne weiteres erkennbar war.

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