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Kündigungsanfechtung - Sozial- und Sittenwidrigkeit

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2011, A 26infas 2011, 98 Heft 3 v. 1.5.2011

Eine Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit und ein Feststellungsbegehren wegen Sittenwidrigkeit kann nur in der Verknüpfung des Eventualbegehrens gemeinsam zur Entscheidung gebracht werden.

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