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Mai 2011: Auslaufen der Übergangsfristen am Arbeitsmarkt

ArbeitsrechtBeiträgeJohannes Peyrlinfas 2011, 91 Heft 3 v. 1.5.2011

Am 30. 4. 2011 laufen die Übergangsfristen für den Arbeitsmarktzugang für Angehörige der am 1. 5. 2004 der EU beigetretenen Staaten aus. Diese EU-BürgerInnen genießen daher ab 1. 5. 2011 volle ArbeitnehmerInnenfreizügigkeit und dürfen sich am Arbeitsmarkt frei bewegen.

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