Am 30. 4. 2011 laufen die Übergangsfristen für den Arbeitsmarktzugang für Angehörige der am 1. 5. 2004 der EU beigetretenen Staaten aus. Diese EU-BürgerInnen genießen daher ab 1. 5. 2011 volle ArbeitnehmerInnenfreizügigkeit und dürfen sich am Arbeitsmarkt frei bewegen.