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Erschwerniszuschlag Nach dem Bundespflegegeldgesetz

SozialrechtEntscheidungeninfas 2011, S 9infas 2011, 26 Heft 1 v. 1.1.2011

Beim Erschwerniszuschlag geht es nicht um eine Schwere der jeweiligen Behinderung, sondern um die Berücksichtigung des Mehraufwands der aus dieser Behinderung erfließenden pflegeerschwerenden Faktoren, die in § 4 Abs 6 BPGG präzisiert sind.

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