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Rechtsmittelfristen - Keine Verlängerung Durch Gerichtsfehler

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2011, A 7infas 2011, 15 Heft 1 v. 1.1.2011

Das Vergreifen in der Entscheidungsform beeinflusst weder die Zulässigkeit noch die Behandlung des gegen die Entscheidung erhobenen Rechtsmittels, nichts anderes gilt für die gegen die Entscheidung offen stehende Rechtsmittelfrist. Rechtsmittelfristen sind Notfristen, die gemäß § 128 Abs 1 ZPO auch

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